Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln
Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln hilft Ihnen bares Geld zu Sparen. Sie können sogar der Wechsel Ihrer Rechtsschutzversicherung so einrichten, dass Sie mit der neuen Rechtsschutzversicherung ohne Deckungslücke weiterführen können. Wie zeigen Ihnen genau, wie Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln können. Und worauf Sie beim Wechsel und Kündigungsfristen achten müssen, damit Sie mit der neuen Rechtsschutzversicherung problemlos beginnen können.
Wie kann ich die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln?
Sie können in 4 Schritten die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln und die 4 Schritten sind wie unten aufgelistet:
- Kündigungsfristen überprüfen: Überprüfen Sie die Kündigungsfristen Ihrer Rechtsschutzversicherung, wann eine Kündigung möglich ist.
- Kündigungsschreiben erstellen: Erstellen Sie ein Kündigungsschreiben und reichen Sie es bei der bestehenden Rechtsschutzversicherung ein.
- Neue Rechtsschutzversicherung finden: Vergleichen Sie die Rechtsschutzversicherungen und finden Sie eine passende Rechtsschutzversicherung.
- Wechsel zur neuen Rechtsschutzversicherung: Schliessen die neue Rechtsschutzversicherung ab und warten Sie auf die Aufnahmebestätigung.
Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln?
Sie müssen in der Regel spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf Ihre Kündigung bei der bestehenden Rechtsschutzversicherung schriftlich einreichen. Aber es gibt auch Ausnahmen, bei denen Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln können. Die Ausnahmen sind wie unten aufgelistet:
Nach einem Leistungsbezug
Sie können nach einem Leistungsbezug die Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einer anderen Rechtsschutzversicherung wechseln. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Sachverhaltes an die Rechtsschutzversicherung erfolgen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Ihnen die Zahlung des entsprechenden Betrags gutgeschrieben wurde.
Nach einer Prämienerhöhung
Sie können die Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einer anderen Rechtsschutzversicherung wechseln, wenn Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung die Versicherungsbedingungen oder die Prämien ändern. Ihre Rechtsschutzversicherung muss Sie vorher darüber informieren, welche Änderungen vorgenommen werden und wie lange Sie Zeit haben, bis die Kündigungsfrist abläuft. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig kündigen.
Häufige Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln
Die häufige Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln sind wie unten aufgelistet:
Ihr aktueller Rechtsschutzversicherung verlängert sich um ein Jahr, wenn Sie Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung zu spät kündigen.